Sachverständigenbüro Holzapfel

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes

Hintergrundinformationen zu unserem Aufgabengebiet:

  1. Baugesetzbuch
  2. Landesbauordnung NRW
  3. Weitergehende Vorschriften für Sonderbauten wie
    Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Garagen und Beherbergungsstätten
  4. Link zum Ministerium für Städtebau Wohnen Kultur und Sport mit weiteren Informationen zum Thema Bauen
  5. Link zur Ingenieurkammer-Bau zum Thema Sachversändige im Bauwesen
  6. Link zur Archtektenkammer NRW mit Informationen zum Sachverständigenwesen
  7. Sachverständigenordnung (SVO) IK-Bau NRW
  8. Prüfungsordnung SV Brandschutz

Voraussetzungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes (auszugsweise)

erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen technischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule oder einer anerkannten ausländischen Hochschule
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung oder Prüfung und Überwachung von baulichen Anlagen, insbesondere auch Sonderbauten
Kenntnisse in der Baustofftechnologie, insbesondere des Brandverhaltens von Bauprodukten
Grundkenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes
Kenntnisse der baurechtlichen Vorschriften
Bestehen eines umfangreichen mündlichen und schriftlichen Prüfungsverfahrens durch die Ingenieurkammer-Bau NRW

© Dies ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen der Ingenieurkammer NRW.