Sachverständigenbüro Holzapfel

Staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung des Brandschutzes

Unser Leistungsspektrum

1. Brandschutzkonzepte

2. Schulung, Seminare für Architekten und Ingenieure bis 60 Personen

3. Brandschutztechnische Begehung von Gebäuden besonderer Art und Nutzung (Vergleichbar mit Brandschauen)

4. Brandschutztechnische Abnahmen von Gebäuden.


Zu 1. Brandschutzkonzepte

Die Konzepte werden nach dem Leitfaden der vfdb Richtlinie 0101 ausgearbeitet.

Brandschutzkonzepte basieren im Wesentlichen auf § 9 der Bauprüfverordnung in NRW.
Hierbei werden für folgende Gebäudetypen folgende Leistungen bundesweit angeboten:

a.) Industriebauten (je nach Bundesland)
  • nach Industriebaurichtlinie
  • nach Empfehlungen für Brandschutz in Hochregalanlagen
  • Löschwasserrückhalterichtlinie
  • Brandlastberechnung nach DIN 18230
  • Rauchabzugsberechnung nach DIN 18232 Teil II
b.) Hotel und Gaststätte (je nach Bundesland)
  • SBauVO
  • nach Gaststättengesetz
  • nach Beherbergungsverordnung
  • nach Versammlungsstättenverordnung
  • nach Gaststättenbauverordnung ( bei Bestand )
c.) Versammlungsstätten (je nach Bundesland)
  • SBauVO
  • nach Versammlungsstättenverordnung
  • nach Fluchtwegberechnung für Fluchtweglängen und Fluchtwegbreiten
  • Rauchabzugsberechnung nach DIN 18232 Teil II
  • Verkaufsstätten nach Verkaufsstättenverordnung
  • Rauchabzugsberechnung nach DIN 18232 Teil II
  • Fluchtwegberechnung
d.) Verkaufsstätten und Einkaufzentren
  • SBauVO
e.) Schulen (je nach Bundesland)
  • Nach Richtlinien über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen
  • Richtlinien für Schulen – Bau und Ausrichtung – GOV 16.3
  • DIN 58125 Schulbau – bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen
f.) Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungsheime (je nach Bundesland)
  • gem § 54 BauO NRW
  • Krankenhausbauverordnung
  • Richtlinie über bauaufs. Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen
g.) Laborgebäude und pharmazeutische Industrie
h.) sowie sonstige Sondergebäude wie Kindergärten, Altenheime, Werkstattgegebäude, Handwerksbetriebe, Ärztehäuser usw.
i.) Parkhäuser und Garagen

Es werden für die einzelnen Gebäudetypen folgende Sonderbauvorschriften je nach Bundesland beachtet bzw. im Konzept mit entsprechenden zugehörigen Hinweisen berücksichtigt:

  • Lüftungsanlagenrichtlinie
  • Leitungsanlagenrichtlinie
  • Anforderungen an Installations- und Doppelböden
  • Verordnung über den Bau und Betrieb von Elektroräumen
  • Brandschutztechnisch relevante diverse DIN-Normen, wie z.B. DIN 4102 oder zugehörige europäische Normierungen

Alle Brandschutzkonzepte weisen Visualisierungspläne mit Eintragung der wesentlichen Feuerschutzabschlüsse auf.

Die oben angegebene Aufzählung ist nur beispielhaft.